AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Journalistenbüro Wegner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich in der Regel um:

A) im Fall herkömmlicher journalistischer Arbeit: redaktionelle und organisatorische Tätigkeiten, die Themenfindung, die Durchführung von Recherchen, die Produktion von Text- und Bildwerken
B) im Fall von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung: redaktionelle und organisatiorische Tätigkeiten, die Konzeption von PR-Arbeit, die Durchführung von Recherchen, die Produktion von Text- und Bildwerken, die Anknüpfung und Pflege von Kontakten, die Anfertigung und Pflege von Presseverteilern, die Aussendung von Presseinformationen, die Auswertung und Dokumentation von PR-Arbeit, die Organisation PR-relevanter Veranstaltungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Annahme des Angebots des Journalistenbüros Wegner durch den Auftraggeber.

3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden ausdrücklich nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das Journalistenbüro Wegner ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Eine Ablehnung dieser AGBs muss innerhalb von 48 Stunden bei gleichzeitiger Rückgabe des gelieferten Text- und/oder Bildmaterials erfolgen.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum

1. Alle vom Journalistenbüro Wegner produzierten und/oder zur Nutzung angebotenen Text-, Ton und Bildwerke sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

2. Das Journalistenbüro Wegner ist alleiniger Urheber der von ihm hergestellten Text-, Ton- und Bildwerke. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit bei der Text-, Ton- und/oder Bildproduktion begründen kein Miturheberrecht.

3. Das Journalistenbüro Wegner überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Im Falle herkömmlicher journalistischer Arbeit handelt es sich dabei prinzipiell nur um das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Im Falle der Produktion von Texten oder Bildern für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung überträgt das Journalistenbüro Wegner die im jeweiligen Arbeitsbereich allgemein üblichen Nutzungsrechte. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung des Journalistenbüro Wegnerer nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet. Diese und die nachfolgenden Bedingungen gelten immer auch für den Einsatz digitaler Medien und Hilfsmittel.

4. Der Auftraggeber erwirbt an den Text-, Ton- und Bildwerken nur Nutzungsrechte in dem in I.3. festgelegten Umfang, Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die zur Nutzung überlassenen Originale sind nach Ablauf der vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung nach Ablauf einer angemessenen Frist, unbeschädigt an das Journalistenbüro Wegner zurückzugeben.

5. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages, einer Rundfunkanstalt oder eines sonstigen werkvermittelnden Unternehmens bedarf der schriftlichen Zustimmung des Journalistenbüros Wegner. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Journalistenbüro Wegner unterzeichnet sein.

6. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt das Journalistenbüro Wegner berechtigt, die Text-, Ton- oder Bildwerke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an Personenbildern (Bildnissen) bleibt dem Journalistenbüro Wegner vorbehalten. Auch der Besteller, der Abgebildete und dessen Angehörige dürfen die Bildnisse nur mit Zustimmung des Journalistenbüro Wegner nutzen.

8. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt das Journalistenbüro Wegner, ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die nach den Honorartabellen der Journalistenverbände übliche Vergütung als vereinbart.

III. Auftragsabwicklung, Haftung, Schadensersatz

1. In der Regel muss ein Auftrag schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Nur bei Kleinaufträgen (unter 300 Euro Nettohonorar), insbesondere für langjährige Auftraggeber, genügt die mündliche Absprache.

2. Das Journalistenbüro Wegner verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet das Journalistenbüro Wegner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf den Betrag des vereinbarten Honorars für den betreffenden Auftrag.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und der speziellen Werbegesetze verstoßen.

4. Das Journalistenbüro Wegner verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

5. Wenn das Journalistenbüro Wegner notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen des Journalistenbüro Wegner. In diesen Fällen haftet das Journalistenbüro Wegner nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Werbung durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten. Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe, so gilt die Arbeit 14 Tage nach Ablieferung als mangelfrei freigegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung des Journalistenbüro Wegner.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Arbeiten, die ihm vom Journalistenbüro Wegner geliefert werden, nochmals auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt im Falle von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung insbesondere für fehlerträchtige Textteile wie Zahlen, Namen, Adressen, Maßangaben etc., deren Richtigkeit von erheblicher Bedeutung sein können. Für Schäden, die aus derartigen Fehlern entstehen, ist jegliche Haftung des Journalistenbüro Wegner ausgeschlossen.

8. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Journalistenbüro Wegner gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Muss die für die Durchführung der Recherchen oder für die Herstellung der Text-, Ton- oder Bildwerke vereinbarte Zeit aus Gründen, die das Journalistenbüro Wegner nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten werden, so ist dem Journalistenbüro Wegner eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern des Journalistenbüro Wegner, infolge allgemeiner Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässen, behördlicher Eingriffe oder Arbeitskämpfen und sonstigen Fällen höherer Gewalt entbinden das Journalistenbüro Wegner von jeglicher Haftung für Fristen und Termine.

9. Das Journalistenbüro Wegner haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.

10. Das Journalistenbüro Wegner übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Übermittlung oder Versendung der in Auftrag gegebenen Materialien. Alle Verpflichtungen des Journalistenbüro Wegner sind erfüllt, wenn die zu versendenden Materialien entsprechend der jeweiligen Versandart (Post, elektronische Datenübermittlung etc.) versendet worden sind.

11. Die Zusendung und Rücksendung von Textwerken und Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

12. Das Journalistenbüro Wegner haftet auch für Fehler in der werblichen Beratung nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch entgangenen Gewinn.

IV. Honorar und Nebenkosten

1. Für die Ausführung des Auftrags erhält das Journalistenbüro Wegner das vereinbarte Honorar. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, kann das Journalistenbüro Wegner das übliche und angemessene Honorar verlangen.

2. Muss die für die Durchführung der Recherchen oder die Herstellung der Text- oder Bildwerke vereinbarte Zeit aus Gründen, die das Journalistenbüro Wegner nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten werden, so ist das vereinbarte Honorar entsprechend zu erhöhen.

3. Wird ein Auftrag aus Gründen, die das Journalistenbüro Wegner nicht zu vertreten hat, noch vor Beginn der Arbeiten oder vor deren Beendigung gekündigt (storniert), so kann das Journalistenbüro Wegner das volle Honorar verlangen. Es muss sich lediglich das anrechnen lassen, was sie infolge der Auftragsstornierung an Aufwendungen erspart oder dadurch erwirbt, dass es einen anderen Auftrag ausführt, die es ohne die Stornierung nicht hätte ausführen können.

4. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu erstatten, die dem Journalistenbüro Wegner im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. durch Telefon-, Fax-, Internetnutzung, Porto, Filmmaterial, Filmentwicklung). Dazu gehören auch die Kosten und Spesen für Reisen, die das Journalistenbüro Wegner nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags unternimmt.

5. Das Honorar ist umgehend nach Rechnungstellung zu zahlen, jedoch spätestens binnen 30 Tagen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nach Ablauf eines Monats ist das Honorar wegen Verzugs mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

V. Belegexemplare und Mehrwertsteuer

1. Der Auftraggeber hat das Journalistenbüro Wegner unaufgefordert über jede Veröffentlichung der Text-, Ton- und Bildwerke durch kostenfreie Übersendung von mindestens einem Belegexemplar zu informieren. Dies gilt nicht für Veröffentlichungen von Text- und Bildwerken im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.

2. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

VI. Besondere Bestimmungen für Text- und Bild

1. Mit der Überlassung von Text-, Ton- und Bildwerken zur Sichtung und Auswahl (als unverbindliches Angebot des Journalistenbüro Wegner) werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen Freigabeerklärung des Journalistenbüro Wegner.

2. Das Journalistenbüro Wegner übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Arbeit. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

VII. Schlussbestimmungen

1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.